Eine Vermessung an langgestreckten Anlagen wird beim Neubau, der Veränderung (Bsp. Verbreiterung) und der Verlegung von Straßen, Eisenbahnstrecken, Wasserstraßen und Gräben erforderlich. Auf Antrag des Baulastträgers (Bund, Land, Kreis, Gemeinde, Bahn) erfolgt die Vermessung der in Anspruch genommenen Flächen, welche die Voraussetzung für den grundbuchrechtlichen Erwerb ist.