Das geplante Bauvorhaben wird in Abstimmung mit Architekten und Bauherren in den 

Amtlichen Lageplan übernommen. Die Eintragungen umfassen u.a. die Festlegung des Grundrisses und der Höhe des Bauvorhabens, die erforderlichen Abstandsflächen, Lage und Größe der Garage bzw. des Stellplatzes, die Außenanlagen, die Entwässerung und die befestigten Flächen.