Soll ein Grundstück in zwei oder mehr Teile zerlegt werden um diese z.B. zu veräußern, so ist in der Regel eine Teilungsvermessung notwendig. Dabei werden die alten Grenzen untersucht und die neuen Grenzen durch Grenzzeichen örtlich sichtbar gemacht. 

Die neu entstehenden Teilflächen der Grundstückszerlegung können die Grundlage für einen notariellen Kaufvertrag bilden.