Durch die Flurneuordnung werden zersplitterte oder ungünstig gelegene Grundstücke im ländlichen Bereich zusammengelegt und neu geordnet. Ziel ist es die Arbeitsbedingungen in der Land- und Forstwirtschaft zu verbessern sowie den Umwelt-, Natur- und Klimaschutz zu fördern. Das Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung kann als obere Flurbereinigungsbehörde die Flurneuordnung (auch Flurbereinigung) anordnen.