Die Einhaltung der in der Baugenehmigung festgelegten Grundfläche und der Höhenlage muss der Bauaufsichtsbehörde durch Vorlage einer Einmessungsbescheinigung nachgewiesen werden (§72 Abs.9 BbgBO). Die Bescheinigung wird durch unser Büro erstellt und an die Bauaufsicht gesendet. Sollten Abweichungen zwischen genehmigten Unterlagen und gemessenen Daten auftreten, werden Gründe dafür vorab mit Architekt oder Bauherr geklärt und der Bauaufsicht erläutert.