Beantragung der Eintragung von Baulasten, Beantragung der Genehmigung von Abweichungen

Die Eintragung von Baulasten und die Genehmigung von Abweichungen erfolgen meist in Verbindung mit Baugenehmigungsverfahren und Grundstücksteilungen.

Baulasten sind öffentlich-rechtliche Verpflichtungen des Grundstückseigentümers gegenüber der Baubehörde, die im Baulastenverzeichnis außerhalb des Grundbuchs geführt werden.

Dazu zählen unter anderem die Sicherungen von Zufahrten, Abstandsflächen, Leitungsrechten und Brandschutz-Abständen.

Abweichungen von den Anforderungen der Brandenburgischen Bauordnung können von der Bauaufsicht zugelassen werden. 

Durch unser Büro werden die Lagepläne mit Darstellung und Angabe der Baulastart oder der Abweichung erstellt, der Antrag zur Baulasteintragung oder zur Genehmigung der Abweichung ausgefüllt und an die Bauaufsichtsbehörde geschickt.