Hoheitlich und Privatrechtlich

In der Vermessung unterscheidet man 2 Arten von Aufträgen.

Zum einen sind das hoheitliche Vermessungen, welche in den Länderkompetenzen liegen und im Auftrag des Landes nur von einem ÖbVI oder von einem Vermessungs-/Katasteramt durchgeführt werden dürfen. Zum anderen gibt es privatrechtliche Vermessungen, welche von jedem Vermessungsbüro ausgeführt werden können.

Hoheitliche Leistungen

Ureigenste Aufgabe des Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurs ist die Vermessung von Grundstücksgrenzen. Dazu ermächtigt ihn das Vermessungs- und Liegenschaftsgesetz des Landes Brandenburg.

  • Amtliche Lagepläne
  • Grundstücksteilung
  • Grenzvermessung
  • Gebäudeeinmessung

 

Privatrechtlich Leistungen

Diese Leistungen umfassen Tätigkeiten, die nicht der hoheitlichen Fortführung des Liegenschaftskatasters dienen, sondern im privaten oder öffentlichen Auftrag erfolgen.

  • Ingenieurvermessung
  • Bauabsteckungen
  • Deformationsmessungen
  • Höhenbestimmungen