Bei einer Katastervermessung werden Flurstücksgrenzen ermittelt, überprüft, neu festgelegt und messtechnisch erfasst sowie Gebäude für den Nachweis im Liegenschaftskataster eingemessen.

Nur Katasterämter und Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure dürfen diese Tätigkeiten im Land Brandenburg ausführen.